Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie als Geschädigter ein KFZ-Gutachten auf Kosten der Versicherung erstellen lassen. Dieses Recht sollten Sie bei jedem Schaden, der voraussichtlich über 750 Euro liegt, unbedingt in Anspruch nehmen. Die Versicherung muss dafür sorgen, dass Sie nach Beseitigung des Schadens so gestellt sind, als wäre der Unfall nie geschehen. Neben der fachgerechten Reparatur haben Sie also auch ein Recht darauf, eine Entschädigung für die Wertminderung zu erhalten. Viele Versicherungen versuchen, den Schadensfall mit geringstem Aufwand zu beheben - auf Kosten des Geschädigten. Deshalb sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit ein Wertgutachten in Auftrag geben, das den gesamten Schaden detailliert aufnimmt und dokumentiert, auch wenn die Versicherung Ihnen nahelegt, dass dies nicht notwendig sei.